Befähigungsprüfung Tätowieren:
was geprüft wird und wie du dich vorbereitest
Wer bis hierher gesucht hat, meint es ernst. Deshalb ohne Umschweife: Das ist die staatlich geregelte Prüfung, mit der du deine fachliche Befähigung zum Tätowieren nachweist. Ohne sie gibt es keine eigene Gewerbeberechtigung, außer über den individuellen Nachweis im Einzelfall.
Die Rechtsgrundlage
Die Prüfung ist in einer eigenen Prüfungsordnung geregelt, der Tätowieren-Befähigungsprüfungsordnung. Sie wurde am 12. April 2021 kundgemacht und ist seit 1. Jänner 2022 in Kraft. Sie ordnet die Prüfung dem Qualifikationsniveau NQR 6 zu, gliedert sie in vier Module und regelt Prüfungszeiten, Kommission und Bewertung.
Ein Hinweis, weil im Netz noch die alte Fassung kursiert: Die frühere Prüfungsordnung aus dem Jahr 2004 ist überholt. Wer sich danach vorbereitet, bereitet sich auf die falsche Prüfung vor.
Quelle: Tätowieren-Befähigungsprüfungsordnung der Bundesinnung der Fußpfleger, Kosmetiker und Masseure, kundgemacht am 12. April 2021. § 2 (NQR 6), § 3 Abs. 1 (vier Module) und § 14 Abs. 1: "Diese Verordnung tritt mit 01. Jänner 2022 in Kraft." § 14 Abs. 2 setzt die Vorgängerverordnung vom 6. Dezember 2004 außer Kraft. Im RIS geprüft am 21. September 2026.
Wer die Prüfung abnimmt
Abgenommen wird sie von der Meisterprüfungsstelle. Die Gewerbeordnung sagt, wo die sitzt: bei den Landeskammern der gewerblichen Wirtschaft, also bei deiner Wirtschaftskammer im Bundesland. Dort meldest du dich auch an.
Quelle: Gewerbeordnung 1994 § 350, im RIS geprüft am 21. September 2026.
Was du zum Antritt brauchst
Weniger, als die meisten denken. Die Gewerbeordnung nennt eine einzige Antrittsvoraussetzung: Du musst eigenberechtigt sein.
Eine Mindestzahl an Praxisstunden verlangt die Prüfungsordnung nicht, und eine Mindestdauer im Studio auch nicht. Im Netz steht dazu einiges, das sich in keinem Verordnungstext wiederfindet, den wir gelesen haben.
Bei der Anmeldung brauchst du die Angaben und Nachweise, die die Allgemeine Prüfungsordnung aufzählt, also im Wesentlichen deine persönlichen Daten und Nachweise zu bereits abgelegten Prüfungen oder zum Ersatz von Prüfungsteilen.
Quellen: Gewerbeordnung 1994 § 20 Abs. 2; Allgemeine Prüfungsordnung, BGBl. II Nr. 110/2004 in der Fassung BGBl. II Nr. 418/2023, § 3. Beides im RIS geprüft am 21. September 2026.
Was die Prüfung kostet
Für die ersten beiden Antritte zahlst du keine Prüfungsgebühr. Die Verordnung dreht es um: Gebührenpflichtig wirst du erst, wenn du zu demselben Modul bereits zweimal angetreten bist. Diese Regel gilt seit 1. Jänner 2024.
Zwei Dinge dazu, die selten mitgesagt werden. Erstens zählt das je Modul, nicht für die Prüfung als Ganzes. Zweitens gilt es auch als Antritt, wenn du zum Termin einfach nicht erscheinst, ohne fristgerecht zurückzutreten. Und die Unternehmerprüfung als Modul 4 hat ihre eigene Gebührenregelung.
Quelle: Allgemeine Prüfungsordnung, BGBl. II Nr. 110/2004 in der Fassung BGBl. II Nr. 418/2023, § 5a Abs. 1, in Kraft seit 1. Jänner 2024. Im RIS geprüft am 21. September 2026.
Wie du dich vorbereiten kannst
Wir bilden dich nicht "auf die Prüfung" aus, wir bilden dich im Handwerk aus. Das Bestehen ist die Folge davon, nicht der Zweck.
Unsere Ausbildung ist ebenfalls in vier Module gegliedert: Hygiene und Recht, Werkzeug und Material, Zeichnen und Gestaltung, Kunde und Betrieb. Das ist unsere Gliederung, nicht die der Prüfungsordnung, auch wenn beide vier Teile haben.
Geprüft wird bei uns auf vier Stufen. Nach jeder Lerneinheit, nach jedem Lernbereich, nach jedem Modul und am Ende der Theorie in einer kompletten Probe-Befähigungsprüfung. Diese Generalprobe zu bestehen ist Voraussetzung dafür, dass du in die Praxis-Begleitung kommst.
Wichtig: Deine echten Prüfungen schreibst du bei uns vor Ort auf Papier. Online wird gelernt und geübt, geprüft wird in Anwesenheit. Korrigiert wird von einem Menschen.
Und noch etwas, das du wissen solltest, bevor du anfängst: Wir legen dir kein Skript hin, aus dem du auswendig lernst. Du recherchierst selbst, du schreibst in eigenen Worten, und die Rückmeldung sagt dir, wo du noch nachschauen musst. Das ist anstrengender. Es hält auch länger.
Was wir dir nicht versprechen: dass du bestehst. Das hängt an dir.
Alle Inhalte im Einzelnen stehen auf Die Ausbildung. Ob du die Voraussetzungen erfüllst, steht auf Voraussetzungen für die Tattoo-Ausbildung.
Wie es danach weitergeht
Mit dem Prüfungszeugnis und dem Lehrgangszeugnis in der Hand meldest du dein Gewerbe an. Der ganze Weg mit allen Stationen steht auf Tätowierer werden in Österreich.
Rechtsstand August 2026. Recht ändert sich. Im Zweifel gilt der Verordnungstext, nicht diese Seite.