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DER WEG IN DEN BERUF

Tätowierer werden in Österreich:
der Weg zum eigenen Gewerbe

Du willst tätowieren, und zwar richtig: mit eigenem Gewerbe, auf eigenen Beinen. In Österreich ist das ein geregelter Weg mit klaren Stationen. Hier steht, welche das sind, in welcher Reihenfolge sie kommen und wo du was einreichst. Jede rechtliche Aussage auf dieser Seite nennt ihre Quelle, damit du sie selbst nachlesen kannst.

Tätowieren ist ein reglementiertes Gewerbe

Tätowieren ist kein freies Gewerbe. In der Gewerbeordnung 1994 steht es unter den reglementierten Gewerben, § 94 Z 42, dort im Wortlaut "Kosmetik (Schönheitspflege)". Dass das Tätowieren darunter fällt, sagt § 18 Abs. 1 ausdrücklich: Er spricht vom Gewerbe des § 94 Z 42, "soweit es sich um die Tätigkeiten des Piercens und Tätowierens handelt". Der Zusatz "eingeschränkt auf Tätowieren" ist der Wortlaut der einzelnen Gewerbeberechtigung, nicht der Wortlaut des Gesetzes.

Reglementiert heißt: Du kannst es nicht einfach anmelden, du musst deine fachliche Qualifikation nachweisen.

Wer ohne Gewerbeberechtigung tätowiert, begeht eine Verwaltungsübertretung (Gewerbeordnung 1994 § 366 Abs. 1 Z 1).

Quelle: Gewerbeordnung 1994, §§ 18, 94 und 366, im RIS geprüft am 21. September 2026.

Zwei Zeugnisse führen zur Gewerbeberechtigung

Die Verordnung, die den Zugang regelt, verlangt zwei Nachweise: das Zeugnis über den erfolgreichen Besuch des Lehrgangs für das Piercen und Tätowieren und das Zeugnis über die bestandene Befähigungsprüfung.

Für den Lehrgang schreibt die Verordnung mindestens 97 Lehrstunden vor. Davon sind 10 Stunden praktische Ausbildung im Studio, darin mindestens eine Stunde steriles Arbeiten unter Aufsicht, ein Piercing und ein Tattoo. Die Verordnung verlangt an dieser Stelle keine Mindestzahl an Praxismonaten und keine Stundenliste, die du selbst führst.

Quelle: Kosmetik-Zugangsverordnung, BGBl. II Nr. 139/2003, § 2 samt Anlage, im RIS geprüft am 21. September 2026.

Der zweite Weg: individueller Befähigungsnachweis

Es gibt daneben den individuellen Befähigungsnachweis. Die Behörde kann deine Befähigung feststellen, wenn du die nötigen Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen mit Beweismitteln nachweist. Was als Beweismittel zählt, ist nicht vorgeschrieben, die Behörde würdigt das im Einzelfall.

Das ist eine Möglichkeit, kein Anspruch, und niemand kann dir vorher zusagen, wie eine Behörde entscheidet. Wir auch nicht.

Quelle: Gewerbeordnung 1994 § 19, im RIS geprüft am 21. September 2026.

Die Befähigungsprüfung

Die Prüfung ist in einer eigenen Prüfungsordnung geregelt, die seit 1. Jänner 2022 in Kraft ist. Sie ordnet die Prüfung dem Qualifikationsniveau NQR 6 zu und gliedert sie in vier Module, mit festgelegten Prüfungszeiten und einer Prüfungskommission.

Zum Antritt musst du eigenberechtigt sein. Mehr verlangen weder die Gewerbeordnung noch die Prüfungsordnung. Praxisstunden verlangt die Prüfungsordnung nicht.

Mehr dazu, auch zur Anmeldung und zu den Antritten, steht auf unserer Seite Befähigungsprüfung Tätowieren.

Quellen: Tätowieren-Befähigungsprüfungsordnung, kundgemacht am 12. April 2021, §§ 2, 3 und 14 Abs. 1 (in Kraft seit 1. Jänner 2022); Gewerbeordnung 1994 § 20 Abs. 2. Beides im RIS geprüft am 21. September 2026.

So meldest du das Gewerbe an

Angemeldet wird bei der Bezirksverwaltungsbehörde des Standortes, also bei der Bezirkshauptmannschaft oder beim Magistrat. Die Anmeldung muss das Gewerbe und den Standort genau bezeichnen.

An Belegen verlangt das Gesetz zwei Dinge: Urkunden über deinen Namen, deine Wohnung, dein Alter und deine Staatsangehörigkeit, und die Belege für den Befähigungsnachweis. Mehr steht dort nicht. Liegen die Voraussetzungen vor, trägt dich die Behörde längstens binnen drei Monaten ins GISA ein.

Als Mitglied der Wirtschaftskammer bist du danach in der Kranken- und Pensionsversicherung bei der Sozialversicherung der Selbständigen pflichtversichert.

Quellen: Gewerbeordnung 1994 §§ 339 und 340; Gewerbliches Sozialversicherungsgesetz § 2 Abs. 1 Z 1. Beides im RIS geprüft am 21. September 2026. Dass die Anmeldung die Kammermitgliedschaft auslöst, ist eine Angabe der Wirtschaftskammer (nachrangige Quelle).

Wo unsere Ausbildung in diesem Weg steht

Wir machen den Weg nicht für dich, wir machen dich fertig für ihn.

Damit keine Verwechslung entsteht: Der Lehrgang, den die Verordnung verlangt, ist am Wirtschaftsförderungsinstitut einer Kammer der gewerblichen Wirtschaft, am Berufsförderungsinstitut oder an einer vergleichbaren Ausbildungseinrichtung zu absolvieren. Ob unsere Ausbildung als vergleichbare Ausbildungseinrichtung im Sinne dieser Verordnung gilt, ist nicht festgestellt. Rechne deshalb damit, dass du das Lehrgangszeugnis dort zusätzlich brauchst. Unser Zeugnis ersetzt es nicht. Wir bereiten dich vor.

Die Theorie lernst du online, in 26 Lernbereichen und vier Modulen, mit einer Rückmeldung auf jede Antwort innerhalb von Sekunden. Die Praxis machst du bei uns im Studio in Zeltweg, 300 Stunden, in kleinen Gruppen. Am Ende der Theorie steht eine komplette Probe-Befähigungsprüfung als Generalprobe vor dem echten Termin; sie zu bestehen ist bei uns Voraussetzung für die Praxis-Begleitung.

Quelle für den Lehrgangsort: Kosmetik-Zugangsverordnung, Anlage Z 1, im RIS geprüft am 21. September 2026.

Ob du die Voraussetzungen erfüllst, steht auf Voraussetzungen für die Tattoo-Ausbildung.

Welcher der beiden Wege oben für dich der richtige ist, hängt davon ab, was du schon mitbringst. Das schauen wir uns gemeinsam an, am kostenlosen Info-Abend, ehrlich und ohne Versprechen, die wir nicht halten können.

Rechtsstand August 2026. Recht ändert sich. Im Zweifel gilt der Verordnungstext, nicht diese Seite.